Wahlarzt

Die Tätigkeit als Wahlarzt begründet sich auf dem Recht des Patienten, sich einen Arzt frei wählen zu können.

Als Wahlarzt habe ich keinen Vertrag mit den allgemeinen Kassen und kann daher nicht direkt mit diesen verrechnen.

Die Verrech­­nung des Honorars erfolgt daher direkt zwischen Arzt und Pa­tient. Sie haben jedoch die Möglichkeit meine Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse oder Zusatzversicherung für eine Rückvergütung einzureichen.

Die Kosten für die Wahlarzthilfe werden von allen Kassen anerkannt und zu einem bestimmten Teil rückvergütet.

In der Regel erstatten die Krankenkassen 80% des Betrages den ein Kassenarzt für dieselbe Leistung erhalten würde. Die Höhe der Rückvergütung hängt von den einzelnen erbrachten Leistungen ab und kann je nach Ordinationstermin unterschiedlich sein. Private Krankenversicherungen mit ambulantem Privatarzt-Tarif erstatten bis zu 100% des Wahlarzthonorars.

Die Vorteile des Wahlarztsystems im Überblick:

  • schnelle Terminvergabe
  • keine Wartezeit
  • kein Zeitdruck
  • individuelle Beschäftigung mit Ihren gesundheitlichen Fragestellungen